Einkaufsgemeinschaft HSK AG
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Die Situation mit den Universitätsspitälern

Für das Tarifjahr 2016 konnte sich die Einkaufsgemeinschaft HSK bisher ausschliesslich mit dem Centre hospitalier universitaire vaudois (CHUV) auf eine Baserate einigen. Während einige Gespräche noch geführt werden, sind die Verhandlungen mit zwei Universitätsspitälern erneut gescheitert.

Für die Jahre 2012 bis 2015 konnte sich die Einkaufsgemeinschaft HSK mit Hôpitaux Universitaires Genève (HUG), dem Centre hospitalier universitaire vaudois (CHUV) und dem Universitätsspital Basel (USB) auf eine Baserate einigen. Für das Tarifjahr 2016 wurde bisher einzig mit dem CHUV eine Einigung gefunden, mit HUG laufen die Gespräche noch. Die Verhandlungen mit dem Inselspital Bern sowie dem Universitätsspital Zürich (USZ) sind wie in den Vorjahren auch für das Tarifjahr 2016 gescheitert.

Während die Tariffestsetzung in Zürich nach der Zurückweisung des Geschäfts an den Kanton zum zweiten Mal bei der Gesundheitsdirektion zur Beurteilung vorliegt, existiert in Bern seit 2012 nicht einmal eine kantonale Festsetzung – eigentlich ein KVG-widriger Zustand.

Seitens der Spitäler gibt es im Moment grosse Bemühungen um die Erstellung externer Gutachten. Diese sollen die Forderungen nach Baserates, die teilweise deutlich über 11'000 Franken liegen, stützen.

Seit Beginn der SwissDRG-Verhandlungen hat HSK die Haltung vertreten, dass bei Endversorger-Spitälern, zu welchen zweifellos die Universitätsspitäler gehören, Abweichungen zum Benchmark möglich sind - sogar sein müssen, weil diese Spitäler potentiell defizitäre Fälle nicht abweisen können. Im Weiteren ist es unbestritten, dass die ersten SwissDRG-Versionen noch nicht ausreichend ausgereift waren, um alle Spitäler über einen Leisten schlagen zu können.

Die von HSK verhandelten und zu einem grossen Teil genehmigten Baserates der Schwerpunktspitäler (BfS-Kategorie K112) liegen bei 9690 Franken (Median).

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Darunter sind auch Zentrumsspitäler, welche aufgrund ihrer Leistungsaufträge als universitätsnah bezeichnet werden können.

Zwischen den Forderungen der Universitätsspitäler und dem Preisniveau der Zentrumsspitäler liegt teilweise eine Differenz von fast 20 Prozent. Solche Abweichungen sind aus Sicht der Einkaufsgemeinschaft HSK für Baserates, die auf der SwissDRG-Version 5.0 basieren, nicht mehr tolerierbar und haben nicht nur mit dem Endversorgerstatus zu tun. Diese Forderungen entsprechen daher nicht Artikel 49 Abs. 1 KVG.

Ihr direkter Kontakt

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Riadh Zeramdini

Stv. Geschäftsführer| Leiter Region Ost und West | Tarifmanager SwissDRG
T +41 58 340 41 88
riadh.zeramdini