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Neuer Vertrag Neuropsychologen (SVNP)

Vertrag Neuropsychologinnen - Neuropsychologen (SVNP)

09. März 2018 – Newsletter

Seit 1. Juli 2017 wird die ambulant durchgeführte neuropsychologische Diagnostik nach dem Krankenversicherungsgesetz (KVG) vergütet. Zwischen der Einkaufsgemeinschaft HSK und der schweizerischen Vereinigung der Neuropsychologinnen und Neuropsychologen (SVNP) besteht ein Vertrag, dem ab sofort beigetreten werden kann.

Änderung der Krankenpflegeleistungsverordnung

Mit der Änderung der Krankenpflegeleistungsverordnung (KLV) zum 1. Juli 2017 wurde die neuropsychologische Diagnostik zur Pflichtleistung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP). Da die Neuropsychologie nicht im TARMED-Tarif angegliedert ist, konnten unabhängige Neuropsychologen bisher keine Leistungen im Rahmen der OKP erbringen – nur im Unfallversicherungsgesetz (UVG) gab es eine Regelung. Die Aufnahme der Neuropsychologie in den Leistungskatalog der OKP schliesst damit eine Leistungslücke in der Krankenversicherung und soll die Zusammenarbeit zwischen den behandelnden Ärzten und Neuropsychologen verbessern.

Vertragsabschluss

HSK konnte als erste Einkaufsgemeinschaft mit der schweizerischen Vereinigung der Neuropsychologinnen und Neuropsychologen (SVNP) einen Tarifvertrag rückwirkend per 1. Juli 2017 abschliessen. Damit die seit diesem Datum erbrachten Leistungen nach OKP abgerechnet werden können, wurde eine vertragliche Übergangsregelung vereinbart, die für alle an der HSK beteiligten Versicherer sowie für alle Mitglieder der SVNP gilt.

Die SVNP und curafutura sind derzeit daran, Kosten- und Leistungsdaten zu ermitteln, um diese der endgültigen Tarifstruktur und der Berechnung des Taxpunktwertes zugrunde zu legen. Die Leistungserbringer, die bisher keine Verbandsmitglieder sind respektive dem Vertrag noch nicht beigetreten sind, können ihm über die SVNP beitreten: www.neuropsy.ch/de/services/kontakt


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