Beitrittsmanagement
Im ambulanten Bereich werden die meisten Tarifverträge nicht individuell mit jedem Leistungserbringenden abgeschlossen, sondern erfolgen über deren Verbände. Auch im stationären und Pflegebereich gibt es Tarif- bzw. Administrativverträge, die von der Einkaufsgemeinschaft HSK mit den Berufs- und regionalen Verbänden ausgehandelt werden.
Der einzelne Leistungserbringer kann einem solchen Tarifvertrag beitreten. Ab dem Zeitpunkt des Vertragsbeitritts kann er zu den im Vertrag vereinbarten Tarifen seine an der Patientin oder am Patienten erbrachte Leistung an die drei Krankenversicherer der HSK weiterverrechnen bzw. von den vereinbarten Modalitäten und Prozessvereinfachungen profitieren.
Für die Leistungserbringenden sind folgende Punkte wichtig*:
- Der Beitritt erfolgt ausschliesslich über den jeweiligen Berufsverband, nicht über HSK oder deren Versicherer.
- Fragen zum Vertrag oder Beitritt sind entsprechend an den Verband zu stellen.
- Leistungserbringer, die nicht Mitglied des Verbandes sind, können dem Vertrag beitreten. Diese haben in der Regel eine Beitrittsgebühr und einen jährlichen Unkostenbeitrag zu entrichten.
- Der Beitritt muss immer schriftlich erfolgen.
- Eine Beitrittserklärung kann in Absprache mit den Vertragspartnern auch unterjährig oder rückwirkend eingereicht werden.
- Der Leistungserbringende benötigt eine ZSR-Nummer sowie GL-Nummer (Global Location Number).
Für die Verbände ist folgendes zu beachten*:
- Der Berufsverband stellt der Einkaufsgemeinschaft HSK die jeweils aktuell gültige Beitrittsliste zu und ist für deren Aktualität verantwortlich. (mailatecc-hsk.info)
- Es liegt in der Verantwortung der Verbände zu prüfen, ob ein Leistungser-bringender für die Abrechnung qualifiziert ist.
- Die Beitrittsliste muss alle relevanten Informationen wie z.B. Beitritts- oder Austrittsdatum, Mutationsdatum, Kontaktangaben oder ZSR-Nummer/GL-Nummer enthalten. Nur so können die Daten in den Systemen der Versicherer korrekt und aktuell abgebildet und ein reibungsloser Abrechnungsprozess sichergestellt werden. Dies kommt schlussendlich beiden Seiten, Versicherer und Leistungserbringenden, zugute.
- Wir stellen den Verbänden auf Wunsch eine Muster-Beitrittsliste zur Verfügung, in der alle relevanten Informationen aufgeführt sind.
*Grundsätzlich gelten die im jeweiligen Vertrag vereinbarten Regelungen zum Beitrittsmanagement. Die auf dieser Website bereitgestellten Informationen dienen lediglich der allgemeinen Orientierung.
Ausblick
Durch den neuen, ambulanten Arzttarif (TARDOC, ambulante Pauschalen) wird ein Teil der Beitrittslisten zu ambulanten Pauschalverträgen («TARMED-Pauschalen») im ambulanten Bereich wegfallen. Zukünftig werden diese Leistungen in der neuen, nationalen Tarifstruktur abgebildet und in dieser geregelt werden.
Ihr Ansprechpartner für Vertragsbeitritte
Suchen Sie den richtigen Ansprechpartner für Ihren Beitritt? Nutzen Sie unseren Kontaktfinder.