UVG
«Nach dem Bundesgesetz über die Unfallversicherung vom 20. März 1981 (UVG) ist die Unfallversicherung für alle in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmenden obligatorisch. Die Unfallversicherung hilft mit ihren Leistungen, den Schaden wiedergutzumachen, der bezüglich Gesundheit und Erwerbstätigkeit entsteht, wenn Versicherte verunfallen oder beruflich erkranken.»
Quelle: https://www.ahv-iv.ch/de/
Link zum Bundesgesetz: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1982/1676_1676_1676/de