Therapeutischer Quervergleich (TQV)

«Beim TQV wird der Preis des Arzneimittels mit dem Preis anderer Arzneimittel in der Schweiz verglichen, die zur Behandlung derselben Krankheit eingesetzt werden. Dabei werden je nach Therapie die Tagestherapiekosten (z.B. bei Antidiabetika) oder die Kosten für die gesamte Kur resp. Therapie (Z.B. bei Antibiotika, Krebstherapien) berücksichtigt. 
Stellt ein Arzneimittel einen bedeutenden therapeutischen Durchbruch dar, kann das BAG innerhalb des TQV einen Innovationszuschlag gewähren. 
Nach der Durchführung der beiden Preisvergleiche werden für die Preisbildung beide Ergebnisse je hälftig gewichtet.»

(Quelle : BAG Faktenblatt)