Definition von Rückabwicklung
Rückabwicklung von Leistungsvergütungen, die auf Basis eines provisorischen Tarifs ausbezahlt wurden und die nach Bekanntgabe des definitiven Tarifs – sei es aufgrund einer nachträglichen Einigung, einer kantonalen Festsetzung oder eines Gerichtsverfahrens – neu berechnet werden müssen.