Definition von Rückabwicklung

Rückabwicklung von Leistungsvergütungen, die auf Basis eines provisorischen Tarifs ausbezahlt wurden und die nach Bekanntgabe des definitiven Tarifs – sei es aufgrund einer nachträglichen Einigung, einer kantonalen Festsetzung oder eines Gerichtsverfahrens – neu berechnet werden müssen. 

Quelle: https://www.hslu.ch/-/media/campus/common/files/dokumente/w/w-ibr/public-and-nonprofit-management-1/oeffentliches-gesundheitsmanagement/schriftenreihe-concordia-research/concordia-reserach-2-tarifverhandlungen.pdf?la=de-ch